Weiterbildungsbonus Pro
Nur eine fundierte und aktuelle berufliche Qualifikation sichert dauerhaft den Arbeitsplatz. Und nur gut aus- und weitergebildete Beschäftigte helfen den Unternehmen, erfolgreich zu sein. Deshalb unterstützt das Land Schleswig-Holstein die berufliche Weiterbildung.
Was wird unterstützt?
Mit dem Weiterbildungsbonus Pro werden Seminarkosten der beruflichen Weiterbildung für Erwerbstätige gefördert.
Der Zuschuss zu der beruflichen Weiterbildungsmaßnahme umfasst bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Seminarkosten, höchstens jedoch 1.500 Euro der Gesamtmaßnahme. Die verbleibenden zehn Prozent der Seminarkosten sind von der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber oder der/dem Erwerbstätigen zu übernehmen. Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen unter 160 Euro bzw. unter 16 Stunden sind nicht zuwendungsfähig.
Der Weiterbildungsbonus Pro wird aus EU-Mitteln im Rahmen des "Landesprogramm Arbeit" gefördert und läuft bis zum 30. Juni 2023.
Wer ist für mich zuständig?
Bewilligungsbehörde ist die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Dort werden Sie beraten und erhalten alle weiterführenden Informationen. Die IB.SH bearbeitet auch die eingehenden Anträge. Zu den Antragsformularen gelangen Sie hier:
Link zur IB.SH-Seite "Weiterbildungsbonus Pro"
Kontakt
Wo finde ich den richtigen Weiterbildungskurs?
Das Angebot an Weiterbildungskursen ist vielfältig. Im Kursportal Schleswig-Holstein können Sie das für Sie passende Angebot Ihrer Region finden. Auch Online-Weiterbildungen werden mithilfe des Weiterbildungsbonus gefördert.
Informationen für Unternehmen
Als Unternehmen richten Sie sich bei Fragen zum Weiterbildungsbonus und zu allen weiteren Förderprogrammen bitte an unsere landesweit tätigen Fachkräfteberaterinnen und -berater. Die Beratungsstellen sind auf der folgenden Seite aufgeführt:
Übersichtskarte mit Fachkräfteberatungsstellen
Gibt es weitere Fördermöglichkeiten?
Bildungsprämie des Bundes
Sollte der Weiterbildungsbonus Pro für Sie nicht in Frage kommen, könnte eine Förderung über die Bildungsprämie des Bundes möglich sein. Die Bildungsprämie des Bundes soll Anreize für erwerbstätige Menschen schaffen, in die eigene Bildung und Weiterbildung zu investieren. Das kann über staatliche Zuschüsse und Finanzierungsmöglichkeiten unterstützt werden.
Landesprogramm Arbeit Aktion C4 - Weiterbildungsbonus
Eine gute Nachricht für alle Beschäftigten, Freiberufler, Inhaber von Kleinstbetrieben und Auszubildende in Schleswig-Holstein, die sich weiterbilden möchten: Am 3. November 2014 ist der "Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein" mit neuen Förderbedingungen an den Start gegangen. Damit werden bis zur Obergrenze von 2.000 Euro 50 % der Seminarkosten übernommen, wenn dies zuvor bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein beantragt und bewilligt wurde. Die andere Hälfte der Kosten zahlt der Arbeitgeber.
"Wir stellen für den Weiterbildungsbonus aus dem Landesprogramm Arbeit zwischen 2014 und 2020 erneut 7 Mio. Euro zur Verfügung“, sagte Wirtschaftsstaatssekretär Frank Nägele heute (3. November) bei der Vorstellung des Weiterbildungsbonus in Kiel, "und damit genauso viel wie in der letzten Förderperiode – und das obwohl wir insgesamt weniger Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung haben." Mit dem Weiterbildungsbonus solle die Weiterbildungsbeteiligung in Schleswig-Holstein gesteigert werden, so Nägele: "Für uns ist Weiterbildung nach wie vor die erste Antwort auf den Fachkräftebedarf – und damit ein wichtiger Baustein für die Zukunftsfähigkeit des Landes."
Informationen und Downloads zu den Antragsformularen finden Sie unter folgender Adresse: https://www.ib-sh.de/produkt/landesprogramm-arbeit-aktion-c4-weiterbildungsbonus/
Kontakt
Telefon: 0431 9905-2222
E-Mail: foerderprogramme[at]ib-sh.de